Leasing allgemein
Juristisch gesehen ist Leasing eine Form der Miete von Investitionsgütern oder langlebigen Gütern. Finanzwirtschaftlich betrachtet versteht man unter Leasing die Nutzungsüberlassung eines
Investitionsobjekts gegen Entgelt.
Leasing früher
1830 tauchte Leasing zum ersten Mal in den USA im Zusammenhang mit dem Eisenbahnbau auf. 1894 gibt es in Deutschland die erste Hersteller eigene
Leasinggesellschaft für Baumaschinen und Grubenausrüstung. Und 1962 werden in Düsseldorf und Mülheim/Ruhr die ersten Hersteller unabhängigen Leasinggesellschaften gegründet.
Leasing heute
Das Interesse an
Leasing wächst ständig. In 2001 prognostizierte die Unternehmensberatung Roland Berger in einer aktuellen Studie ein europaweites Wachstum des Marktvolumens von 30% bis 2004. In Deutschland lag das Leasingvolumen 2001 bei etwa
43 Mrd. Euro.
Rechtliche Grundlagen
Leasing ist im Grundsatz durch das Mietrecht im BGB und die Leasing-Erlasse des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) geregelt:
Wesentliche Bestandteile der Erlasse sind: